Grillplatz Ockstadt
Herzlich willkommen auf dem in idyllischer Landschaft gelegenen Grillplatz im Stadtteil Ockstadt. Schön, dass Sie sich für dieses beliebte Gelände interessieren!
Alles, was benötigt wird, ist vor Ort: eine große Freifläche zum Spielen und Feiern mit Toiletten, Wasser- und Stromanschluss, ein großer, seitlich teilweise geschlossener Unterstand und eine Stelle für Lagerfeuer. Nicht vorhanden ist ein Grill.
Die Vergabe und Nutzung dieses Freizeitgeländes unterliegt bestimmten Regeln und erfolgt deshalb nach den folgenden Richtlinien:
- Der Nutzer hat einen örtlichen Bezug zu Friedberg nachzuweisen.
- Die beabsichtigte Veranstaltung darf nur rein gesellschaftlicher Natur sein. Sofern eine Nutzung beabsichtigt ist, bei der am Rande oder gar überwiegend Werbezwecke oder kommerzielle Zwecke verfolgt werden, wird die Überlassung abgelehnt.
- Die Zahl der Besucher darf 250 Personen nicht übersteigen.
- Die Nutzung ist am Nutzungstag bis 24.00 Uhr begrenzt.
- Eine Übernachtung auf dem Gelände (auch Zelten) ist nicht zulässig.
- Ab 22.00 Uhr ist der Geräuschpegel so niedrig zu halten, dass keinerlei Beeinträchtigungen gegenüber Dritten entstehen.
- Die Benutzung von elektronisch verstärkten Musikinstrumenten ist zu jedem Zeitpunkt untersagt.
- Ein Lagerfeuer ist mindestens zwei Tage im Voraus anzumelden. Der Umgang mit offenem Feuer und Glut (Grillkohle) kann aus Gründen des Brandschutzes untersagt werden.
- Einladungen dürfen nicht an eine unbestimmte Anzahl von möglichen Gästen verschickt werden, z.B. durch digitale Medien.
- Hunde sind an der Leine zu führen.
- Der Nutzer haftet für Beschädigungen (unter anderem an WC-Anlage und Überdachung, der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung wird dem Nutzer empfohlen).
- Der Nutzer hat für die Bestückung und Reinigung der WC-Anlage und für die Entsorgung des Mülls selbst zu sorgen.
- Die Zufahrt zum Grillplatz ist für Rettungsfahrzeuge stets freizuhalten.
- Sofern Speisen und Getränke gegen Entgelt abgegeben werden sollen, bedarf es einer Gestattung nach dem Gaststättengesetz.
- Sofern eine bereits genehmigte Nutzung durch den Nutzer abgesagt wird, ist die Hälfte des Nutzungsentgelts als Verwaltungsgebühr zu entrichten.
Stellt sich nach Durchführung einer Veranstaltung heraus, dass diese Vorgaben nicht eingehalten wurden, wird der Nutzer von weiteren Nutzungen des Grillplatzes ausgeschlossen. Da der Grillplatz sehr begehrt ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Antragstellung zu Beginn eines Jahres.
Die Höhe des zu zahlenden Nutzungsentgelts kann nachfolgender Tabelle entnommen werden (Das Nutzungsentgelt beinhaltet auch den Verbrauch für Strom und Wasser.):
Hier können Sie sich das Antragsformular herunterladen: friedberg-hessen.de/index_main.php
Bilder des Grillplatzes: